Home Verein Bäderordnung |
Bäder- und Trainingsordnung
Richtlinien zur Teilnahme am Training
Trainingszeiten:
Mittwochs von: 19.00 – 20.30 Uhr im Freibad
Samstags von: 13.00 – 14.30 Uhr im Hallenbad
| 1. |
Die
Teilnahme am Training beruht auf freiwilliger Basis. Für die Teilnahme
am Training ist ein guter Gesundheitszustand erforderlich. Für
Personen, die sich nicht in einem einwandfreien Gesundheitszustand
befinden, ist die Teilnahme am Training untersagt. Die Teilnahme am
Probetraining erfolgt auf eigene Gefahr. |
| 2. |
Jedes
Vereinsmitglied hat die Bäder- und Trainingsordnung zu beachten und
anzuerkennen. Nichtbefolgung kann zum Ausschluss aus dem Verein führen. |
| 3. |
Die Trainingsleitung obliegt dem vom Verein bestellten Übungsleiter bzw. Trainer. |
| 4. |
Die
Trainingsstunden / Übungen beginnen erst dann, wenn der Übungsleiter
anwesend ist. Ist kein Übungsleiter anwesend, kann das Training nicht
stattfinden. |
| 5. |
Den
Anweisungen des Übungsleiters oder seines Vertreters ist Folge zu
leisten. Zuwiderhandlungen gehen auf eigene Verantwortung und können
einen sofortigen Verweis aus dem Bad nach sich ziehen. |
| 6. |
Zeit-
und Streckentauchen darf nur durchgeführt werden, wenn eine
entsprechende Aufsicht vorhanden ist und Sicherheitsvorkehrungen
getroffen worden sind. |
| 7. |
Jedes
Mitglied, das Gäste mitbringt, hat diese vorher über die
Vereinstrainingsordnung zu informieren. Gäste können keine
Schadensersatzansprüche an den Verein stellen. Eltern bzw.
Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. |
| 8. |
Gerätetraining ist nur nach vorheriger Absprache mit einem Tauchlehrer erlaubt. |
| 9. |
Die allgemein gültigen städtischen Bäderverordnungen sind einzuhalten. |
| 10. |
Unfälle sind unverzüglich dem Übungsleiter /Trainer anzuzeigen |
| 11. |
Grundsätzlich
hat sich jeder Trainingsteilnehmer sowie Gäste, so zu verhalten, dass
kein anderer geschädigt oder mehr als den Umständen entsprechend
behindert oder belästigt wird. Gleiches gilt für Mitglieder und Gäste,
die nicht am Training teilnehmen. |
| 12. |
Beim
Springen vom Beckenrand oder Sprungbrett mit und ohne DTG ist besondere
Vorsicht geboten. Generell ist es nur bei den entsprechenden Übungen
gestattet. Es ist nicht gestattet, andere in das Becken zu stoßen. |
| 13. |
Generell
haftet jeder für seinen persönlichen Besitz. Der Verein lehnt jede
Haftung ab und kann nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden. |
| 14. |
Am
Gerätetraining dürfen nur Vereinsmitglieder mit gültiger
tauchärztlicher Untersuchung und gültiger VDST Mitgliedschaft
teilnehmen. Für die Teilnahme am Schnuppertauchen sind die dafür
gültigen TGG-Richtlinien zu befolgen. |
| 15. |
Aufgrund
der Rutschgefahr ist in den Nassbereichen der Bäder besondere Vorsicht
geboten. Es ist nicht erlaubt, dort zu rennen. Wegen der Stolpergefahr
ist das Laufen mit Flossen zu unterlassen. |
|
|
|
Kalender
 |
Februar 2012 |
 |
|
|