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Bäderordnung

Bäder- und Trainingsordnung

Richtlinien zur Teilnahme am Training

Trainingszeiten:

Mittwochs von: 19.00 – 20.30 Uhr im Freibad

Samstags von: 13.00 – 14.30 Uhr im Hallenbad

 1. Die Teilnahme am Training beruht auf freiwilliger Basis. Für die Teilnahme am Training ist ein guter Gesundheitszustand erforderlich. Für Personen, die sich nicht in einem einwandfreien Gesundheitszustand befinden, ist die Teilnahme am Training untersagt. Die Teilnahme am Probetraining erfolgt auf eigene Gefahr.
 2. Jedes Vereinsmitglied hat die Bäder- und Trainingsordnung zu beachten und anzuerkennen. Nichtbefolgung kann zum Ausschluss aus dem Verein führen.
 3. Die Trainingsleitung obliegt dem vom Verein bestellten Übungsleiter bzw. Trainer.
 4. Die Trainingsstunden / Übungen beginnen erst dann, wenn der Übungsleiter anwesend ist. Ist kein Übungsleiter anwesend, kann das Training nicht stattfinden.
 5. Den Anweisungen des Übungsleiters oder seines Vertreters ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gehen auf eigene Verantwortung und können einen sofortigen Verweis aus dem Bad nach sich ziehen.
 6. Zeit- und Streckentauchen darf nur durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Aufsicht vorhanden ist und Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind.
 7. Jedes Mitglied, das Gäste mitbringt, hat diese vorher über die Vereinstrainingsordnung zu informieren. Gäste können keine Schadensersatzansprüche an den Verein stellen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
 8. Gerätetraining ist nur nach vorheriger Absprache mit einem Tauchlehrer erlaubt.
 9. Die allgemein gültigen städtischen Bäderverordnungen sind einzuhalten.
 10. Unfälle sind unverzüglich dem Übungsleiter /Trainer anzuzeigen
 11. Grundsätzlich hat sich jeder Trainingsteilnehmer sowie Gäste, so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder mehr als den Umständen entsprechend behindert oder belästigt wird. Gleiches gilt für Mitglieder und Gäste, die nicht am Training teilnehmen.
 12. Beim Springen vom Beckenrand oder Sprungbrett mit und ohne DTG ist besondere Vorsicht geboten. Generell ist es nur bei den entsprechenden Übungen gestattet. Es ist nicht gestattet, andere in das Becken zu stoßen.
 13. Generell haftet jeder für seinen persönlichen Besitz. Der Verein lehnt jede Haftung ab und kann nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden.
 14. Am Gerätetraining dürfen nur Vereinsmitglieder mit gültiger tauchärztlicher Untersuchung und gültiger VDST Mitgliedschaft teilnehmen. Für die Teilnahme am Schnuppertauchen sind die dafür gültigen TGG-Richtlinien zu befolgen.
 15. Aufgrund der Rutschgefahr ist in den Nassbereichen der Bäder besondere Vorsicht geboten. Es ist nicht erlaubt, dort zu rennen. Wegen der Stolpergefahr ist das Laufen mit Flossen zu unterlassen.

 

 

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